3  Methoden

3.1 Datenstand

In den vorliegenden Bericht gingen alle an das Krebsregister Sachsen gemeldeten Fälle ein, welche in den Jahren 2014 bis 2023 diagnostiziert wurden. Berücksichtigt wurden Erkrankungen von Patientinnen und Patienten, welche zum Zeitpunkt der Diagnose mindestens 18 Jahre alt waren und ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen hatten. Fälle welche als Metastase dokumentiert waren (Malignitätsgrad /6) oder solche, bei denen nicht sicher war, ob es sich um eine Primärerkrankung oder eine Metastase handelte (Malignitätsgrad /9) wurden von der Analyse ausgeschlossen. Behandlungsortbezogene Auswertungen sind nicht Bestandteil dieses Berichts. Allen Analysen liegt der Datenstand des Krebsregisters vom 03. November 2025 zugrunde.

3.2 Klinische und epidemiologische Zählweise

In diesem Jahresbericht wird erstmals zwischen der epidemiologischen1 und der klinischen Zählweise unterschieden. Beide Ansätze verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen und beruhen auf jeweils eigenen methodischen Grundlagen. Der zentrale Unterschied liegt in der Betrachtungseinheit: Während sich die klinische Zählweise auf die Tumorebene bezieht und somit Informationen zur medizinischen Versorgung einzelner Tumore liefert, basiert die epidemiologische Zählweise auf der Personenebene und dient der bevölkerungsbezogenen Erfassung von Krebserkrankungen.

Die klinische Zählweise zielt darauf ab, den Verlauf einzelner Tumorerkrankungen zu bewerten. Sie bildet die Grundlage für Aussagen zur Wirksamkeit von Therapien, zur Verlaufskontrolle sowie für versorgungsbezogene Analysen auf Tumorebene. Demgegenüber konzentriert sich die epidemiologische Zählweise auf die Analyse von Krebserkrankungen auf Bevölkerungsebene. Hierbei wird pro Person und Tumorart in der Regel nur ein primärer Tumor berücksichtigt, auch wenn mehrere Tumore bei einer Person vorliegen.

Die epidemiologische Zählung erfolgt nach den Richtlinien der International Agency for Research on Cancer (IARC, 2004). Entscheidend ist dabei die Entstehung eines Tumors an einer bestimmten Lokalisation – der Zeitpunkt der Diagnose spielt keine Rolle. Infiltrate, Rezidive oder Metastasen werden nicht als eigenständige Primärtumoren gezählt. Innerhalb eines Organs oder paariger Organe wird in der Regel nur ein Tumor erfasst, selbst wenn multifokale Tumore vorliegen. Ausnahmen gelten für systemische oder multizentrische Malignome wie Kaposi-Sarkome und hämatopoetische Neoplasien sowie für Tumore unterschiedlicher histologischer Gruppen an derselben Lokalisation, die als separate Primärtumoren gewertet werden.

Wie in den vorangegangenen Jahresberichten folgen die Auswertungen der Abschnitte Krebs Gesamt, Solide Tumore und Systemische Erkrankungen der klinischen Zählweise. Den epidemiologischen Teil des Jahresberichtes finden Sie im Abschnitt Epidemiologische Kennzahlen.

3.3 Indikatoren

In diesem Bericht werden eine Reihe unterschiedlicher Indikatoren zur Beschreibung des Erkrankungsgeschehens genutzt. Diese spezifischen Informationen zu Neuerkrankungen, klinischen Parametern, Therapieansätzen sowie Verläufen werden im Folgenden kurz erläutert.

3.3.1 Absolute Fallzahl

Die absolute Fallzahl beschreibt die Anzahl der Erkrankungsfälle, welche in einem definierten Zeitraum (hier im Kalenderjahr 2023) auftreten bzw. dokumentiert wurden.

3.3.2 Rohe Rate

Die Inzidenz (Rohe Inzidenzrate/ Crude Incidence Rate) bezeichnet die absolute Fallzahl bezogen auf die Bevölkerungszahl des Freistaates Sachsen in einem bestimmten Betrachtungszeitraum und angegeben pro 100.000 Einwohner. Die Bevölkerungszahlen werden vom Statistischen Landesamt geliefert und entsprechen der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes für die Jahre 2014 bis 2023.

3.3.3 Altersspezifische Rate

Zur Darstellung der Altersabhängigkeit der Erkrankungshäufigkeit wird die rohe Rate getrennt für einzelne Altersgruppen berechnet. Im vorliegenden Bericht werden hierfür 15 Altersgruppen berücksichtigt: 18 – 19 Jahre, 20 – 24 Jahre, 25 – 29 Jahre, […], 80 – 84 Jahre sowie ≥ 85 Jahre.

3.3.4 Standardisierte Rate

Rohe und altersstratifizierte Inzidenzraten können nicht regional oder zeitlich mit anderen Inzidenzraten verglichen werden, da sich die Altersstruktur der zugrundeliegenden Bevölkerung zwischen Regionen oder über die Zeit unterscheiden kann. Um entsprechende Vergleiche vornehmen zu können, ist eine Altersstandardisierung nötig. Hierfür werden die altersstratifizierten Inzidenzen auf eine Standardbevölkerung bezogen.

Die resultierende altersstandardisierte Inzidenz Rate (Age-Standardised Incidence Rate, ASIR) gibt die erwartete Anzahl an Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner der Standardbevölkerung an. Als Standardbevölkerung wird analog zu den anderen (klinischen) Krebsregister in Deutschland der „alten Europastandard“ verwendet, sodass die publizierten Raten direkt miteinander verglichen werden können.

3.3.5 Standardisiertes Inzidenzverhältnis

Als Maßzahl für Vergleiche der Neuerkrankungszahlen zwischen den einzelnen Landkreisen und Gesamtsachsen wird das standardisierte Inzidenzverhältnis (Standardized Incidence Ratio, SIR) verwendet. Hierfür werden auf Basis der altersspezifischen Raten für Sachsen erwartete Fallzahlen für jeden Landkreis berechnet. Der Quotient aus beobachteter regionaler Fallzahl und der erwarteten Fallzahl ergibt das SIR. Liegt der Wert über 1, ist die Zahl der Neuerkrankungen im jeweiligen Landkreis höher als in Sachsen. Bei Werten unter 1 ist die Zahl niedriger.

3.3.6 Prävalenz

Die Prävalenz bei Krebs bezeichnet die Anzahl der Personen (oder den Anteil an der Bevölkerung), die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines definierten Zeitraums mit einer Krebsdiagnose leben, unabhängig davon, wann die Diagnose gestellt wurde. Sie umfasst alle Personen, die zum Erhebungszeitpunkt noch am Leben sind und bei denen die Erkrankung medizinisch weiterhin als relevant gilt, also weder als geheilt noch als verstorben gelten. Der Stichtag zur Erhebung der Prävalenz ist der 31. Dezember des jeweiligen Jahres (Pisani 2002).

3.3.7 Mittleres Erkrankungs-/Sterbealter

Das mittlere Erkrankungs- bzw. Sterbealter wird als Median angegeben. Im Unterschied zum arithmetischen Mittel ist der Median weniger anfällig für extrem hohe oder niedrige Werte (Ausreißer).

3.3.8 Absolutes Überleben

Die absolute oder beobachtete Überlebensrate gibt an, welcher Anteil der Krebspatientinnen und -patienten zu einem bestimmten Messzeitpunkt (z. B. fünf Jahre nach Diagnose) noch lebt. Berücksichtigt wird hierbei das Gesamtüberleben, d. h. die Zeit von der Diagnose bis zum Tod unabhängig von der Todesursache.

3.3.9 Relatives Überleben

Da nicht nur an Krebs erkrankte Patientinnen und Patienten, sondern auch Personen ohne Krebs an anderen Ursachen versterben, wird die absolute Überlebensrate ins Verhältnis zur Sterblichkeit der Allgemeinbevölkerung gleichen Geschlechts und Alters gesetzt. Daraus resultiert die relative Überlebensrate. Liegt diese bei 100 % entspricht die Sterblichkeit der Erkrankten der der Allgemeinbevölkerung, liegt sie unter 100 % verursacht der Krebs zusätzliche Todesfälle. Daten zur Sterblichkeit in der Allgemeinbevölkerung wurden den Sterbetafeln für Sachsen für den Zeitraum 2014 bis 2023 entnommen, welche vom Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellt werden.

3.3.10 Überlebenszeitanalysen

Es werden altersstandardisierte absolute und relative 5-Jahres-Überlebensraten mit entsprechenden 95 %-Konfidenzintervallen dargestellt. Eine Altersstandardisierung wurde vorgenommen, um eine bessere Vergleichbarkeit der Überlebensraten zu gewährleisten und erfolgte nach der Methode von Brenner (Brenner 2004). Hierfür werden allen Patientinnen und Patienten in den jeweiligen Altersgruppen spezifische Gewichte zugewiesen. Aus den gewichteten individuellen Daten werden dann die Überlebenszeitanalysen berechnet. Zur Gewichtung wurden die Standardbevölkerungen nach verwendet (Corazziari 2004). Um möglichst aktuelle Schätzungen des Überlebens zu erhalten, wurde für die Analysen der Periodenansatz verwendet (Brenner 2004).

Im Unterschied zu traditionellen Methoden berücksichtigt dieser Ansatz nur das Überleben in einer spezifischen Zeitperiode. Für den vorliegenden Bericht wurden 5-Jahres-Überlebensraten auf Basis der 5-Jahres-Periode 2019 bis 2023 berechnet, d. h. es wurden Patientinnen und Patienten eingeschlossen, welche in dem definierten Zeitraum noch lebten oder verstorben sind. Für die Analysen wurden lediglich Ersterkrankungen, sowie Fälle mit einer Überlebenszeit von mindestens einem Monat berücksichtigt. Bei Erkrankungsfällen, bei denen das Zielereignis (Tod) nicht dokumentiert war, wurde davon ausgegangen, dass die Patientinnen und Patienten noch leben. In diesen Fällen wurde als Beobachtungsende der 30. Juni 2023 als Stichtag festgelegt. Der Stichtag wurde gewählt, da bis zu diesem Datum vollständige Informationen zum Vitalstatus vorlagen. Die Analysen erfolgten mit dem Paket periodR für das Statistikprogramm R.

3.3.11 Lokalisationen

Mit der Lokalisation wird der Ausgangsort des Tumors gemäß der Internationalen Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie (ICD-O-3, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2019) angegeben. Dieser Topographiecode ist vierstellig und verwendet in der Regel dieselben Kodierungen, die in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) für bösartige Neubildungen benutzt werden.

3.3.12 Histologien

Der mikroskopische Gewebeaufbau und das biologische Verhalten der Neubildung werden mithilfe des Histologie- oder Morphologiecodes der ICD-O-3 dargestellt (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2019). Dieser ist fünfstellig (vier Stellen für die histologische Bezeichnung und eine für das biologische Verhalten). Die Gruppierung der Histologiecodes erfolgte in Anlehnung an das Manual der Krebsregistrierung (Stegmaier et al., 2019).

3.3.13 Differenzierungsgrade

Der Differenzierungsgrad beschreibt das Ausmaß, in dem die Tumorzellen von gesunden Zellen abweichen. Eine hohe Ähnlichkeit bzw. geringe Ausdifferenzierung von Tumorzellen spricht für eine höhere Bösartigkeit des Tumors. Unterschieden werden vier Stufen von G1 (gut differenziert, weniger bösartig) bis G4 (nicht differenziert, sehr bösartig) sowie die Angaben low grade (G1/G2), intermediate grade (G2/G3) und high grade (G3/G4). Der Differenzierungsgrad wird nur für histologisch gesicherte Tumore angegeben. Für Melanome der Haut (C43, D03) wird das histologische Grading nicht angewendet. Bei Neubildungen der Prostata (C61, D07.5) wird anstelle des Gradings der Gleason-Score dargestellt, der auf der histologischen Morphologie des Drüsenmusters beruht. Der Gesamtpunktwert wurde in vier Gruppen zusammengefasst (2 bis 4 Punkte – gut differenziert, 5 bis 6 Punkte, 7 Punkte, 8 bis 10 Punkte – schlecht bis entdifferenziert).

3.3.14 TNM-Kategorien

Zur Beschreibung der anatomischen Ausbreitung maligner Tumore wird die international übliche Kategorisierung nach drei Komponenten verwendet (Wittekind 2017). Dabei beschreibt die T-Kategorie (tumor) die Ausbreitung des Primärtumors, die N-Kategorie (node) das Fehlen oder Vorhandensein regionärer Lymphknotenmetastasen und die M-Kategorie (metastasis) das Fehlen oder Vorhandensein von Fernmetastasen. Die jeweilige Ausprägung wird durch das Hinzufügen von Ziffern dargestellt (T0 bis T4, N0 bis N3, M0 bis M1). Ist keine Aussage zur jeweiligen Kategorie möglich, wird „X“ kodiert. Die Klassifikation gilt bei jeder Entität für bestimmte histologische Gruppen (i. d. R. Karzinome, histologische Sicherung ist erforderlich). Bei anderen Fällen (z. B. Sarkomen, nur klinisch gesichert) wird „TNM nicht anwendbar“ angegeben. Es sind zwei Klassifikationen möglich: eine prätherapeutische klinische Klassifikation (cTNM) und eine postoperative histopathologische Klassifikation (pTNM). Für den Bericht wurde das pTNM berücksichtigt, es sei denn, dieses lag nicht vor, es erfolgte keine Operation oder es erfolgte eine neoadjuvante Therapie. Lediglich für Neubildungen der Prostata (C61, D07.5) wurde das cTNM verwendet.

3.3.15 Lokalisation von Fernmetastasen

Für Fernmetastasen zum Zeitpunkt der Diagnosestellung (cM = 1) werden die häufigsten Lokalisationen dargestellt. Berücksichtigt wurden alle Metastasen, welche innerhalb von drei Monaten (92 Tagen) nach Diagnosedatum dokumentiert wurden.

3.3.16 Tumorstadien

Die TNM-Kategorien können gemäß den Richtlinien der Union for International Cancer Control (UICC) zu Stadien gruppiert werden, welche vornehmlich für die Beurteilung des voraussichtlichen weiteren Verlaufs verwendet werden (Wittekind 2017). Je nach Ausprägung der einzelnen Kategorien werden zumeist fünf UICC-Stadien von 0 (Krebsfrühformen, günstige Prognose) bis IV (Fälle mit Fernmetastasen, ungünstige Prognose) unterschieden. Grundlage bildete das pTNM, es sei denn, dieses lag nicht vor, es erfolgte keine Operation oder es erfolgte eine neoadjuvante Therapie. Nur für Neubildungen der Prostata (C61, D07.5) wurde das cTNM verwendet.

3.3.17 Therapieansätze

Für die Darstellung der Therapien wurden dokumentierte Operationen, systemische Therapien und Bestrahlungen innerhalb von zwölf Monaten nach Diagnosestellung, aber nur bis zum Auftreten des ersten Rezidivs, ausgewertet. Die Intention der Therapie (kurativ, palliativ, sonstiges) wurde nicht berücksichtigt. Tumorspezifische Operationen wurden anhand der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) dokumentiert (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2023). Es wurden nur tumorspezifische Resektionen, Exzisionen oder Destruktionen berücksichtigt. Bei Meldung mehrerer Operationen wurde der radikalere Eingriff eingeschlossen. Die angegebenen Prozentzahlen einzelner Operationen beziehen sich auf die Gesamtzahl der operierten Patientinnen und Patienten. In den zusammenfassenden Übersichten werden unter systemischen Therapien die verschiedenen Protokoll-Typen zusammengefasst: Chemotherapie, Hormontherapie, Immun-/Antikörpertherapie oder zielgerichtete Substanzen, abwartende Therapie (Wait and See, Active Surveillance) sowie sonstige systemische Therapie (z. B. Biphosphonate). Bestrahlungen wurden nur berücksichtigt, wenn als Ziel der Primärtumor angegeben war.

3.3.18 Regionale Unterschiede

Die Darstellung regionaler Unterschiede erfolgt auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte für die standardisierte Rate der erfassten Neuerkrankungen 2023. Ausschlaggebend für die regionale Zuordnung der Fälle war der Wohnort der Patientinnen und Patienten zum Zeitpunkt der Diagnose. Für die kartographische Darstellung der altersstandardisierten Neuerkrankungsraten wird eine absolute Farbskala mit 22 Klassen verwendet, welche im Manual der Krebsregistrierung empfohlen wird (Stegmaier 2019). Für alle einzelnen Tumorentitäten wird die gleiche Skala verwendet, um eine direkte Vergleichbarkeit zu gewährleisten (Wertebereich < 0,1 bis ≥ 137,2 pro 100.000 Einwohner). Eine abweichende Skala wird für Krebs gesamt verwendet (Wertebereich < 75 bis ≥ 575 pro 100.000 Einwohner). Die Basisdaten für die Karten wurden der Database of Global Administrative Areas (GADM) entnommen. Die Darstellung erfolgte mit dem Paket ggplot2. Genaue Fallzahlen, standardisierte Inzidenzverhältnisse (SIR) und altersstandardisierte Raten (ASR) für jeden Landkreis für das Diagnosejahr 2023 sind im Tabellenanhang zusammenfassend dargestellt.

3.4 Darstellung im Bericht

Der Bericht fasst alle im Krebsregister Sachsen im Zeitraum von 2014 bis 2023 dokumentierten bösartigen Neubildungen der Kategorien C00 bis C96 sowie alle in situ Neubildungen der Kategorien D00 bis D09 zusammen. Neubildungen der Haut ohne Melanom der Kategorien C44 und D04 sind nicht enthalten. Für den gesamten Freistaat werden alle verfügbaren Fälle dargestellt. Die regionale Zuordnung erfolgt ausschließlich nach dem Wohnort der betroffenen Personen. Seltene histologische Befunde werden zusammengeführt. Für ausgewählte Entitäten erfolgt eine zusätzliche Differenzierung, wenn der Anteil einer Untergruppe mindestens fünf Prozent der betreffenden operativen Schlüsselnummern erreicht :

Neben einem Kapitel zu Krebs gesamt werden detaillierte Informationen für die zehn häufigsten soliden Tumoren sowie für die drei häufigsten systemischen Erkrankungen dargestellt. Dies sind Prostata (C61, D07.5), Brustdrüse (C50, D05), Kolon (C18, D01.0), Bronchien und Lunge (C34, D02.2), Melanome der Haut (C43, D03), Harnblase (C67, D09.0, D41.4), Rektum (C20, D01.2), Bauchspeicheldrüse (C25, D01.7), Niere (C64) und Magen (C16, D00.2) sowie Nicht-follikuläres Lymphom (C83), Multiples Myelom (C90.0) und chronisch lymphatische Leukämie (C91.1). Die Reihenfolge der Darstellung im Bericht richtet sich nach der ICD-10-Diagnose. Für die einzelnen Entitäten werden folgende Informationen dargestellt:

  • Neuerkrankungen in Sachsen:

  • absolute Fallzahlen, rohe und standardisierte Raten pro 100.000 Einwohner, altersspezifische Raten und mittleres Erkrankungsalter jeweils nach Geschlecht; Zeitreihen für absolute Fallzahlen und standardisierte Raten, regionale Verteilung.

  • Klinische und onkologische Kennzahlen:

  • nur für solide Tumore: Lokalisationen, Histologien, Differenzierungsgrade, TNM-Kategorien, Metastasenlokalisation sowie Tumorstadien nach UICC, verschiedene Zeitreihen.

  • Therapieansätze:

  • nur für solide Tumore: Häufigkeit der dokumentierten Primärtherapien, tumorspezifische Operationen, systemische Therapien und Bestrahlungen (nach Tumorstadium), relative Häufigkeiten der Therapien als Zeitreihen.

  • Klinischer Verlauf und Outcomes:

  • mittleres Erkrankungsalter, absolutes und relatives 5-Jahres-Überleben (nach Tumorstadium) für invasive Karzinome und in situ (in situ nur angegeben, wenn vorhanden). Für seltenere solide Tumore werden die wichtigsten Informationen (Überblick zu erfassten Neuerkrankungen, ggf. Lokalisation, UICC-Tumorstadien, Primärtherapien, Überblick zu Mortalität) in Kurzform dargestellt.


  1. Eine ausführliche Beschreibung der epidemiologischen Zählweise nach IARC finden Sie auf der offiziellen Webseite der International Agency for Research on Cancer (IARC Working Group, 2005).↩︎