2 Krebsregistrierung in Sachsen
Die Krebsregister der einzelnen Bundesländer erheben Daten zum Verlauf von Krebserkrankungen und werten sie aus, damit die onkologische Versorgung in Deutschland stetig verbessert werden kann. Alle Ärzte, die Krebspatienten betreuen – vom Hausarzt bis zum Tumorspezialisten – sowie Pathologen, melden den Krebsregistern Daten zum Krankheits- und Behandlungsverlauf. Die Register werten diese Daten aus und stellen sie den Meldern und anderen Institutionen zur Verfügung, damit diese die Wirksamkeit und den Nutzen von Therapien evaluieren und verbessern können.
2.1 Grundlage
Gesetzliche Grundlage für die Krebsregistrierung im Freistaat ist das Sächsische Krebsregistergesetz (SächsKRegG). Danach sind grundsätzlich alle in Sachsen tätigen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Krankenhäuser (Leistungserbringer) zur Meldung bestimmter Erkrankungsdaten an das Krebsregister Sachsen verpflichtet. Meldepflichtig ist der Leistungserbringer, der die Erkrankung diagnostiziert, therapiert, Nachsorgeuntersuchungen anlässlich der Tumorerkrankung durchführt oder den Tod feststellt. Die Meldung muss innerhalb von vier Wochen ab Vorliegen eines Meldeanlasses vollständig übermittelt werden. Folgende Meldeanlässe werden durch § 2 des SächsKRegG definiert:
die Stellung der Diagnose eines Tumors nach hinreichender klinischer Sicherung,
die histologische, zytologische oder labortechnische Sicherung der Diagnose,
der Beginn und Abschluss einer systemischen Therapie,
der Abschluss einer operativen Therapie oder einer Strahlentherapie,
therapierelevante Änderungen des Krankheitsverlaufes, insbesondere durch das Erreichen der Tumorfreiheit oder das Auftreten von Rezidiven und Metastasen,
das Ergebnis der kalenderjährlichen Nachsorgeuntersuchung, wenn diese nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft geboten war (neu seit Juni 2024), und
der Tod der Patientin oder des Patienten.
2.2 Strukturen
Bereits seit Mitte der 1990er Jahre wurden Krebserkrankungen im Freistaat Sachsen von eigenständigen klinischen Krebsregistern erfasst. Im Jahr 2024 haben sich die einzelnen Standorte Dresden, Leipzig, Chemnitz und Zwickau zur Krebsregister Sachsen gGmbH zusammengeschlossen, um die systematische Registrierung der Daten nach dem bundesweit einheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS 3.0.3) gemeinsam fortzuführen. Ihre Arbeit wird von der Landesauswertungsstelle ergänzt, die klinische und epidemiologische Auswertungen zum Krebsgeschehen in Sachsen vornimmt. Dabei koordiniert die gemeinsame Geschäftsstelle in Dresden die Aufgaben des Krebsregisters und ist zentraler Ansprechpartner für Anfragen.
Ausführliche Informationen sind im Internet verfügbar unter: www.krebsregister-sachsen.de