Welche Rechte habe ich?

Auskunft

Sie haben nach § 7 Sächsisches Krebsregistergesetz jederzeit das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten über Sie im klinischen Krebsregister gespeichert sind. Diese Auskunft ist für Sie kostenlos.

Um Auskunft zu erhalten, können Sie Kontakt mit Ihrem Arzt oder direkt mit dem zuständigen klinischen Krebsregister aufnehmen. Wir empfehlen Ihnen, die Auskunft über Ihren Arzt einzuholen, da dieser Ihnen medizinische Fachbegriffe und Zusammenhänge qualifiziert erläutern kann.

In jedem Fall ist zunächst das Ausfüllen des Antragsformulars notwendig. Dieses steht Ihnen als ausfüllbares PDF-Dokument zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie das zweiseitige Formular vollständig ausfüllen und mit Ihrer Unterschrift versehen.

Aus Datenschutzgründen erhalten Sie nur dann eine Auskunft, wenn Sie sich zweifelsfrei ausweisen. Dazu müssen Sie zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass vorlegen.

Auch wenn keine Daten im Register über Sie gespeichert sind, erhalten Sie eine Information über diesen Sachstand. Eine Auskunft an Dritte ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Soll der Auskunftsanspruch durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Betreuer/Betreuerin) geltend gemacht werden, muss auch ein Nachweis über die Bevollmächtigung (im Falle der Betreuung durch Vorlage der Kopie eines Betreuerausweises/eines Betreuungsbeschlusses) geführt werden.

Auskunft beim Arzt (empfohlene Variante)

Sie haben das Recht, bei Ihrem behandelnden Arzt zu erfragen, welche Daten über Sie im jeweils zuständigen klinischen Krebsregister gespeichert sind.

Das Einholen der Auskunft zu den über Sie im Register gespeicherten Daten beim Arzt ist die von uns empfohlene Variante, da dieser Ihnen medizinische Fachbegriffe und Zusammenhänge qualifiziert erläutern kann.

  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Das Formular kann elektronisch ausgefüllt werden. Wählen Sie dazu bitte vorher das Dokument zum Herunterladen aus.
  • Im Antrag geben Sie bitte Name und Adresse des Arztes, von dem Sie die Auskunft erhalten wollen, an.
  • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular beim zuständigen klinischen Krebsregister ein (persönlich, postalisch oder elektronisch)
  • Aus Datenschutzgründen können Sie nur dann eine Auskunft erhalten, wenn Sie sich zweifelsfrei ausweisen können. Die Identitätsfeststellung erfolgt durch das Register. Bei persönlicher Vorstellung im Register müssen Sie dafür einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Wenn Sie den Antrag auf Auskunft per Post oder elektronisch stellen, ist zur zweifelsfreien Identifizierung die Übersendung einer Personalausweiskopie notwendig. Von der Ausweiskopie werden Name, Anschrift, Geburtsdatum und ggf. Gültigkeitsdauer benötigt. Alle anderen Daten können auf der Kopie geschwärzt werden. Die Daten der Ausweiskopie unterliegen einer strengen Zweckbindung und werden ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet. Es werden keine Daten aus dem Ausweis übernommen. Bitte setzen Sie sich bei Übersendung der Ausweiskopie per E-Mail zur Bereitstellung einer sicheren Verschlüsselung mit dem zuständigen klinischen Krebsregister in Verbindung.
  • Nach erfolgter Identitätsprüfung setzt sich das Register mit Ihrem gewünschten Arzt in Verbindung.
  • Die Übermittlung der Daten an den Behandler hat den Vorteil, dass der Arzt Ihnen die durch das Krebsregister gesandten Unterlagen fachlich erläutern kann. 

Auskunft beim klinischen Krebsregister

Sie haben nach Sächsischem Krebsregistergesetz auch die Möglichkeit, direkt beim zuständigen klinischen Krebsregister Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erlangen.

  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Das Formular kann elektronisch ausgefüllt werden. Wählen Sie dazu bitte vorher das Dokument zum Herunterladen aus.
  • In diesem Fall kreuzen Sie im Antrag Ihren Wunsch an, die Auskunft über das Krebsregister zu erhalten.
  • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular beim zuständigen klinischen Krebsregister ein (persönlich, postalisch oder elektronisch)
  • Aus Datenschutzgründen können Sie nur dann eine Auskunft erhalten, wenn Sie sich zweifelsfrei ausweisen können. Die Identitätsfeststellung erfolgt durch das Register. Bei persönlicher Vorstellung im Register müssen Sie dafür einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Möchten Sie per Post oder auf elektronischem Weg Auskunft zu den gespeicherten Daten erhalten, ist zur zweifelsfreien Identifizierung die Übersendung einer Personalausweiskopie notwendig. Von der Ausweiskopie werden Name, Anschrift, Geburtsdatum und ggf. Gültigkeitsdauer benötigt. Alle anderen Daten können auf der Kopie geschwärzt werden. Die Daten der Ausweiskopie unterliegen einer strengen Zweckbindung und werden ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet. Es werden keine Daten aus dem Ausweis übernommen. Bitte setzen Sie sich bei Übersendung der Ausweiskopie per E-Mail zur Bereitstellung einer sicheren Verschlüsselung mit dem zuständigen klinischen Krebsregister in Verbindung.
  • Nach erfolgter Identitätsprüfung setzt sich das Register mit Ihnen in Verbindung.

Widerspruch

Da die Bedeutsamkeit der dokumentierten Informationen vor allem von der Vollständigkeit der gemeldeten Daten abhängt, ist auch die Erfassung Ihrer Erkrankung wichtig. Wenn Sie die Ziele der klinischen Krebsregistrierung befürworten, brauchen Sie nicht aktiv zu werden.

Unabhängig von der ärztlichen Meldepflicht ist im Sächsischen Krebsregistergesetz geregelt, dass Sie jederzeit der Speicherung Ihrer Daten im klinischen Krebsregister widersprechen können.

  • Der Widerspruch muss schriftlich unter Angabe von Namen, Geburtsdatum und der Anschrift erfolgen.
  • Ein Widerspruch kann formlos erfolgen.
  • Wenn Sie widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt. Dieser übermittelt Ihren Widerspruch gemeinsam mit der gesetzlich vorgeschriebenen Meldung an das zuständige klinische Krebsregister.
  • Vom Widerspruch ausgeschlossen ist die Meldung an das bevölkerungsbezogene Krebsregister (GKR).
  • Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten und das Datum der Tumordiagnose in einer separaten Datenbank gespeichert. Ihre sonstigen medizinischen Daten werden nach Weiterleitung an das bevölkerungsbezogene Register (GKR) und der Abrechnung mit der Krankenkasse gelöscht.
  • Es hat für Sie keine Auswirkungen, wenn Sie Ihre Daten dem klinischen Krebsregister nicht bereitstellen.
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