Wissenschaftlicher Beirat

Aufgaben

Der wissenschaftliche Beirat ist Teil der Gemeinsamen Geschäftsstelle.

Die Hauptaufgabe des wissenschaftlichen Beirates ist es, für die Sicherstellung der Datennutzung gemäß den gesetzlichen Anforderungen (KFRG) zu sorgen. Im Zuge dessen prüft der Beirat Anträge von externen Forschungsanfragen.

Er soll sich zudem an der Konzeption und dem Aufbau der landesspezifischen Auswertungen und Berichte beteiligen, die Auswertungsstelle im Aufbau eines Qualitätsmonitorings beraten und die Vorbereitung der jährlich stattfindenden Landesqualitätskonferenz unterstützen.

Näheres zur Zusammensetzung und Arbeit des Beirates wird in einer Geschäftsordnung geregelt.

Mitglieder

Die Mitglieder des Beirates werden vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt berufen.

  • Prof. Dr. med. Martin Bornhäuser, Nationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Dresden
  • Univ.-Prof. Dr. med. Andreas Dietz, Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Tumorzentren
  • PD Dr. med. habil. Christoph Engel, wissenschaftlicher Experte Bereich Statistik und stellvertretender Vorsitzender
  • Univ.-Prof. Dr. med. habil. Ursula Froster, Sächsische Krebsgesellschaft und Vorsitzende
  • Dr. med. Axel Gatzweiler, Sächsische Krankenhausgesellschaft
  • Dr. med. Klaus Hamm, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
  • PD Dr. med. Thomas Illmer, Berufsverband der niedergelassenen Onkologen
  • Dr. med. Patricia Klein, Sächsische Landesärztekammer
  • Steffi Hainich, Patientenvertreterin
  • Univ.-Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Günter Lauer, Kassenzahnärztliche Vereinigung und Landeszahnärztekammer
  • Corina Riedrich, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (nicht stimmberechtigt)
  • Dr. rer. nat. Olaf Schoffer, Experte Durchführung wissenschaftliche Studien
  • Dipl. Ing. Birgit Schubotz, Klinische Krebsregister in Sachsen
  • Dr. Andreas Werblow, Landesverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung in Sachsen

Wissenschaftliche Nutzung von Daten

Das Sächsische Krebsregistergesetz (SächsKRegG) regelt die wissenschaftliche Nutzung der Daten der klinischen Krebsregister in Sachsen. Gemäß § 13 Abs. 1 SächsKRegG kann die Gemeinsame Auswertungsstelle die Daten insbesondere für Forschungsprojekte, wissenschaftliche Projekte und Promotionen auswerten und das Auswertungsergebnis als anonymisierten Datensatz zur Verfügung stellen.

Die nächste Sitzung des wissenschaftlichen Beirats findet am 11. April 2024 statt.

Für die wissenschaftliche Nutzung der Daten aus mehr als einem klinischen Krebsregister ist ein Antrag beim wissenschaftlichen Beirat als Teil der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Klinischen Krebsregister in Sachsen zu stellen.

Informationen zur Stellung eines Antrags

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