Meldebögen

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass durch das Sächsische Krebsregistergesetz eine strukturierte, elektronische Übermittlung der Meldungsdaten verpflichtend vorgesehen ist. Die Übergangsfrist, die derzeit noch eine Meldung über Epikrisen oder die hier hinterlegten Meldebögen an die klinischen Krebsregister ermöglicht, wird im Jahr 2023 auslaufen.

Nutzen Sie für Ihre Meldung stattdessen den elektronischen Meldeweg über die Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes.

zur elektronischen Meldung

Meldung über Meldebögen (Übergangsmeldung)

  • Für jeden Meldeanlass existiert ein speziell angepasster Bogen.
  • Alle Meldebögen können elektronisch ausgefüllt werden. Wählen Sie dazu bitte vorher den entsprechenden Meldebogen zum Herunterladen aus.
  • Ihnen stehen alle Meldebögen mit oder ohne Personalienfeld zur Verfügung. Sie können die Daten der Patientin oder des Patienten in das vorgegebene Personalienfeld eintragen oder in das leere Feld eindrucken.

Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Dokumentationsbogen per Post an das nach Behandlungsort zuständige Krebsregister. Der Bogen darf keinesfalls per E-Mail verschickt werden.

Hinweise

  • Für die Meldung von nicht-melanotischen Hautkrebsarten steht ein separater Meldebogen zur Verfügung.
  • Für die Diagnosemeldung eines Mammakarzinoms/DCIS nutzen Sie bitte den organspezifischen Meldebogen "Diagnose Mammakarzinom/DCIS". Für die Meldung der Operation bei Mammakarzinom/DCIS steht ein gesonderter Meldebogen "Operation Mammakarzinom/DCIS" zur Verfügung.
  • Für die Diagnosemeldung eines Prostatakarzinoms nutzen Sie bitte den organspezifischen Meldebogen "Diagnose Prostatakarzinom".
  • Bei der Meldung von Diagnose und Operation eines kolorektalen Karzinoms verwenden Sie bitte die Bögen "Diagnose Allgemein" bzw. "Operation" und füllen zusätzlich den Meldebogen "Organspezifische Zusatzmeldung Kolorektales Karzinom" aus.
  • Nach Sächsischem Krebsregistergesetz muss die Meldung innerhalb von vier Wochen ab Vorliegen eines Meldeanlasses vollständig an das zuständige klinische Krebsregister übermittelt werden.

Erstmalige Meldung

Melden Sie erstmalig, füllen Sie bitte den Bogen mit den Kontakt- und Kontodaten ("Melderangaben") zusätzlich aus. Wir benötigen Ihre Kontaktdaten sowie Ihre Bankverbindung für die Überweisung der Meldevergütung.

Hinweisblatt und Zielgebietsschlüssel

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen der Meldebögen folgende Hinweise und nutzen Sie bei der Meldung einer Strahlentherapie den aktuellen Zielgebietsschlüssel.

Meldebögen mit Personalienfeld

Diagnosemeldung nicht-melanotischer Hautkrebs

Therapiemeldung

Bei der Meldung der Operation eines kolorektalen Karzinoms verwenden Sie bitte den Bogen "Operation" und füllen zusätzlich den Meldebogen "Diagnose Kolorektales Karzinom" aus.

Meldebögen ohne Personalienfeld

Diagnosemeldung nicht-melanotischer Hautkrebs

Therapiemeldung

Bei der Meldung der Operation eines kolorektalen Karzinoms verwenden Sie bitte den Bogen "Operation" und füllen zusätzlich den Meldebogen "Diagnose Kolorektales Karzinom" aus.

nach oben