Wichtiger Hinweis
Durch das Sächsische Krebsregistergesetz ist eine strukturierte, elektronische Übermittlung der Meldungsdaten verpflichtend vorgesehen. Die Übergangsfrist, die derzeit noch eine Meldung über Epikrisen oder Meldebögen an die klinischen Krebsregister ermöglicht, wird im Jahr 2023 auslaufen.
Nutzen Sie für Ihre Meldung stattdessen den elektronischen Meldeweg über die Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes. Falls Sie bisher noch nicht elektronisch melden, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit Ihrem zuständigen klinischen Krebsregister in Verbindung. Weitere Informationen zu den Fristen der Umstellung werden in den nächsten Monaten folgen.
Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes
Damit onkologisch tätige Einrichtungen ihre Meldungen gemäß dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz in elektronischer Form an die Krebsregister übermitteln können, wurde die Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes erstellt.
Die Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes ermöglicht es meldenden Ärztinnen und Ärzten, ihre Meldungen direkt aus dem jeweils vorliegenden Krankenhausinformations-, Tumordokumentations- bzw. Praxissystem heraus zu generieren.
- Um eine Meldung aus dem System heraus zu generieren, muss Ihr Krankenhausinformations-, Tumordokumentations- bzw. Praxissystem den Export der Meldungen im bundesweit einheitlichen Format (ADT/GEKID-XML-Schema) unterstützen.
- Die Schnittstelle wird bereits deutschlandweit genutzt und kann somit von den meisten Softwareherstellern eingerichtet werden.
- Nachdem Sie über die eingerichtete Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in Ihrem Dokumentationssystem das Meldungspaket (xml-Datei) generiert haben, können die Dateien elektronisch an das zuständige klinische Krebsregister übermittelt werden.
Die klinischen Krebsregister in Sachsen sind seit dem 31.03.2021 in der Lage, die Versionen 2.2.1 und 2.1.3 entgegen zu nehmen. Ab dem 30.11.2021 wird grundsätzlich seitens der Krebsregister die Version 2.2.1 gefordert. Die Annahme vorheriger Versionen wird nicht mehr gewährleistet.
Ab Herbst 2022 werden die Register in der Lage sein, Meldungen nach der neuen Schnittstellen-Version 3.0.0 entgegenzunehmen, die im März 2022 veröffentlicht wurde.
Melderportal
Zukünftig wird es die Möglichkeit geben, die Meldungen elektronisch über ein Melderportal an die vier klinischen Krebsregister in Sachsen zu übermitteln. Ein entsprechendes Portal befindet sich derzeit in Arbeit.
Für detaillierte Informationen und Anleitungen zur elektronischen Datenübermittlung steht Ihnen das zuständige klinische Krebsregister zur Verfügung:
Klinisches Krebsregister Chemnitz
Klinisches Krebsregister Dresden
Klinisches Krebsregister Leipzig
Klinisches Krebsregister Zwickau
