Wichtiger Hinweis
Sie Haben die Möglichkeit über die Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) oder über die Formularemasken im Meldeportal zu melden.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Schnittstellen- oder Formularmelder sind.
Meldeportal
Sie können Ihre Meldungen über das Meldeportal des Krebsregister Sachsen erfassen. Registrieren Sie sich als Leistungserbringer dazu bei uns unter der E-Mail-Adresse: meldeportal(at)krebsregister-sachsen.de. Bitte übersenden Sie uns das ausgefüllte Formular Melderangaben. Wir werden dann mit Ihnen in Kontakt treten und alle weiteren Details zum Meldeverfahren besprechen.
Bedienungsanleitung erstmalige Anmeldung Meldeportal
Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes
Damit onkologisch tätige Einrichtungen ihre Meldungen gemäß dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz in elektronischer Form an die Krebsregister übermitteln können, wurde die Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS-Schnittstelle, ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt.
Die Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes ermöglicht es meldenden Ärztinnen und Ärzten, ihre Meldungen direkt aus dem jeweils vorliegenden Krankenhausinformations-, Tumordokumentations- bzw. Praxissystem heraus zu generieren.
- Um eine Meldung aus dem System heraus zu generieren, muss Ihr Krankenhausinformations-, Tumordokumentations- bzw. Praxissystem den Export der Meldungen im bundesweit einheitlichen Format unterstützen.
- Die Schnittstelle wird bereits deutschlandweit genutzt und kann somit von den meisten Softwareherstellern eingerichtet werden.
- Nachdem Sie über die eingerichtete Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in Ihrem Dokumentationssystem das Meldungspaket (xml-Datei) generiert haben, können die Dateien elektronisch an das zuständige klinische Krebsregister übermittelt werden.
Die aktuelle Schnittstellenversion ist die oBDS-Schnittstelle Version 3.0.4.
Seit dem 01.03.2023 bieten die klinischen Krebsregister nach §65c SGB V eine bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme der oBDS-Schnittstelle für Softwarehersteller an. Hier finden Sie alle Informationen rund um die Schnittstellenabnahme.