Wie werden meine Daten verarbeitet?

Meldung

Alle Ärzte, die Krebspatientinnen und -patienten betreuen - vom Hausarzt bis hin zum Krebsspezialisten - melden Daten an die klinischen Krebsregister. Im Rahmen der Registrierung Ihrer Erkrankung meldet der Arzt

  • Angaben zu Ihrer Person
    (wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht und Krankenversicherungsdaten)
  • Informationen zur Behandlung,
  • zum Krankheitsverlauf sowie
  • die medizinischen Daten Ihrer Krebserkrankung
    (zum Beispiel die genaue Krebsart, die betroffene Stelle im Körper und ob sich der Krebs im Körper ausgebreitet hat) an das zuständige klinische Krebsregister.

Unabhängig vom Wohnort dokumentieren die vier klinischen Krebsregister in Sachsen alle Daten von an Krebs erkrankten Personen, deren Krebserkrankung in Sachsen festgestellt, behandelt und/oder nachbetreut wird.

Die Meldung vom Arzt an das zuständige Register erfolgt per Post über einen sachsenweit einheitlichen Meldebogen oder elektronisch über eine gesicherte Verbindung (z. B. XML-Schnittstelle, VPN-Zugang). Perspektivisch wird eine rein elektronische Meldung über einen gesicherten Zugang (Melderportal) erfolgen.

In Sachsen gibt es vier eigenständige klinische Krebsregister an den Standorten Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Der behandelnde Arzt meldet die Daten an das für den Behandlungsort zuständige klinische Krebsregister (Behandlungsortregister).

Verarbeitung

In den klinischen Krebsregistern werden Ihre Daten in einer Datenbank gespeichert.

Von dort aus wird ein Teil zu Abrechnungszwecken an die Krankenkasse und für Auswertungen an eine zentrale Auswertungsstelle auf Landesebene übermittelt. Hier werden die dokumentierten Informationen landesweit analysiert und in Form von Berichten veröffentlicht. Bei der Weitergabe der Daten von den klinischen Krebsregistern an die Auswertungsstelle auf Landesebene werden keine Daten übermittelt, die eine Identifizierung Ihrer Person zulassen.

In den klinischen Krebsregistern werden die erfassten Informationen regelmäßig ausgewertet und die Ergebnisse an die Behandlungseinrichtungen zurückgemeldet. So erhalten niedergelassene Ärzte und Kliniken eine qualifizierte Rückmeldung zur derzeitigen Behandlungsqualität für die jeweilige Einrichtung.

Auf Antrag können die Daten der klinischen Krebsregister auch zu Zwecken der Versorgungsforschung genutzt werden, um die Behandlung von krebskranken Patienten zu verbessern.

Ein Teil der in den klinischen Krebsregistern erfassten Daten wird an das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (GKR) weitergeleitet. Dazu gehören

  • der Wohnort,
  • das Geschlecht,
  • das Geburtsdatum sowie
  • die Art und
  • der Schweregrad der Krebserkrankung.

Daraus werden Erkenntnisse über Auftreten und Häufigkeit von Krebserkrankungen in einer Region abgeleitet.

Die Daten werden zu allen Zwecken stets nur verschlüsselt übermittelt.

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