News

Meldevergütung des nicht-melanotischen Hautkrebses

Meldungen

Ab 01. Januar 2023 werden prognostisch ungünstige nicht-melanotische Hautkrebsformen in die Liste der vergütungsrelevanten Diagnosen aufgenommen.

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten zählen ab 01. Januar 2023 auch nicht-melanotische Hauttumoren mit einer ungünstigen Prognose zu den für die klinische Krebsregistrierung meldepflichtigen und vergütungsrelevanten Diagnosen. Dies betrifft Plattenepithelkarzinome, wenn bei Diagnose ein TNM-Stadium T3-4 oder N1-3 oder M1 vorliegt, sowie weitere spezifische Histologien. Basalzellkarzinome sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Die vollständige Liste der vergütungsrelevanten Diagnosen finden Sie unter folgendem Link:

Bildnachweis: ©LUMINA IMAGES - depositphotos.com

nach oben