Auf der Grundlage des Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten zählen ab 01. Januar 2023 auch nicht-melanotische Hauttumoren mit einer ungünstigen Prognose zu den für die klinische Krebsregistrierung meldepflichtigen und vergütungsrelevanten Diagnosen. Dies betrifft Plattenepithelkarzinome, wenn bei Diagnose ein TNM-Stadium T3-4 oder N1-3 oder M1 vorliegt, sowie weitere spezifische Histologien. Basalzellkarzinome sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Die vollständige Liste der vergütungsrelevanten Diagnosen finden Sie unter folgendem Link:
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