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Hinweis zur elektronischen Meldung

Meldungen

Durch das Sächsische Krebsregistergesetz ist eine strukturierte, elektronische Übermittlung der Meldungsdaten verpflichtend vorgesehen. Die Übergangfrist, die derzeit noch eine Meldung über Epikrisen oder Meldebögen an die klinischen Krebsregister ermöglicht, wird im Jahr 2023 auslaufen.

Nutzen Sie für Ihre Meldung an die klinischen Krebsregister stattdessen den elektronischen Meldeweg über die Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes. Die Schnittstelle ermöglicht es, Meldungen direkt aus dem jeweiligen Dokumentationssystem heraus zu generieren und sicher an das Register zu übermitteln.

Falls Sie bisher noch nicht elektronisch melden, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit Ihrem zuständigen klinischen Krebsregister in Verbindung. Weitere Informationen zu den Fristen der Umstellung werden in den nächsten Monaten folgen.

Zukünftig wird es auch die Möglichkeit geben, die Meldungen elektronisch über ein Melderportal an die vier klinischen Krebsregister in Sachsen zu übermitteln. Ein entsprechendes Portal befindet sich derzeit in Arbeit.

Weitere Informationen zur elektronischen Meldung finden Sie hier:

Elektronische Meldung

Bildnachweis: ©LUMINA IMAGES - depositphotos.com

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