Laut § 7 des SächsKRegG ist in Absatz 1 geregelt, dass der Leistungserbringer verpflichtet ist, ab Vorliegen eines Meldeanlasses die Identitätsdaten sowie die medizinischen und die meldungsbezogenen Daten gemäß § 2 Absatz 4 und 6 innerhalb von vier Wochen vollständig an das Krebsregister zu melden. Absatz 3 definiert, dass die Meldung durch strukturierte elektronische Datenübermittlung zu erfolgen hat.
Um dieser gesetzlichen Vorgabe nachzukommen ist ab 01.07.2025 die elektronische Meldung über das Meldeportal des Krebsregister Sachsen möglich. Als Leistungserbringer registrieren Sie sich bitte dazu bei uns unter der E-Mail-Adresse: meldeportal(at)krebsregister-sachsen.de. Bitte übersenden Sie uns das ausgefüllte Formular Melderangaben. Wir werden dann zeitnah mit Ihnen in Kontakt treten und alle weiteren Details zum Meldeverfahren besprechen.
Bedienungsanleitung erstmalige Anmeldung Meldeportal
Bedienungsanleitung Erfassung im Meldeportal
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