TV-L-Überleitung auf gutem Weg: Krebsregister Sachsen informiert über aktuellen Stand

Die Krebsregister Sachsen gGmbH verfolgt das Ziel, langfristig einheitliche, transparente und rechtssichere tarifliche Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten zu schaffen. Hierzu wird die Überleitung verschiedener bislang bestehender tariflicher Regelungen in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vorbereitet und umgesetzt.

Vor diesem Hintergrund wurde in den vergangenen Tagen durch Gewerkschaften eine Pressemitteilung veröffentlicht, die sich mit der tariflichen Situation in der Krebsregister Sachsen gGmbH befasst. Nach Auffassung der Gesellschaft werden darin wesentliche Aspekte der tatsächlichen Sach- und Rechtslage sowie der aktuellen Verfahrensstände nicht vollständig dargestellt. Die Krebsregister Sachsen gGmbH möchte daher die Hintergründe und den aktuellen Stand des laufenden Überleitungsprozesses transparent erläutern.

Seit ihrer Gründung im Jahr 2023 vergütet die Krebsregister Sachsen gGmbH Beschäftigte auf tariflicher Grundlage. Auch die im Zuge der Betriebsübergänge im Jahr 2024 übernommenen Beschäftigten unterliegen tarifvertraglichen Regelungen. Die Gesellschaft arbeitet derzeit daran, die unterschiedlichen bestehenden Tarifstrukturen schrittweise auf die einheitliche Grundlage des TV-L zu überführen. Ziel ist es, für alle Beschäftigten langfristig vergleichbare, transparente und rechtssichere tarifliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Seit dem Amtsantritt der derzeitigen Geschäftsführung im September 2025 wird die Überleitung der betroffenen Beschäftigten in die Tarifstruktur des TV-L mit hoher Priorität vorangetrieben. Hierzu erfolgen fortlaufende Abstimmungen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als Fachaufsicht, der Sächsischen Landesärztekammer als Gesellschafterin, externen tarif- und arbeitsrechtlichen Beratern sowie dem Betriebsrat und den Beschäftigten.

Die Umsetzung eines solchen Überleitungsprozesses erfordert eine sorgfältige Prüfung tarifrechtlicher, arbeitsrechtlicher und mitbestimmungsrechtlicher Fragestellungen. Zur rechtssicheren Vorbereitung wurden unter anderem externe tarifrechtliche Bewertungen, Stellenbewertungen sowie arbeitsrechtliche Gutachten und Stellungnahmen eingeholt.

Die Geschäftsführung hat den Betriebsrat seit September 2025 kontinuierlich in die geplanten Maßnahmen eingebunden. Bereits zahlreiche Beteiligungsverfahren konnten im Zusammenhang mit der TV-L-Überleitung erfolgreich durchgeführt werden. Darüber hinaus befinden sich weitere Abstimmungen sowie eine Betriebsvereinbarung zur TV-L-Überleitung in Bearbeitung.

Gleichzeitig setzt die Krebsregister Sachsen gGmbH auf einen offenen und transparenten Dialog mit den Beschäftigten. Über den aktuellen Stand der Überleitung sowie die nächsten Schritte wird regelmäßig im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Betriebsversammlungen und schriftlichen Informationen berichtet. Beschäftigte erhalten dabei fortlaufend Gelegenheit, Fragen zu stellen und Hinweise einzubringen.

Die Krebsregister Sachsen gGmbH respektiert das Recht von Gewerkschaften und Interessenvertretungen, unterschiedliche Positionen zu tarifpolitischen Fragen zu vertreten. Zugleich sieht sich die Gesellschaft in der Verantwortung, die tatsächlichen Abläufe und den aktuellen Stand der laufenden Verfahren transparent darzustellen.

Das Ziel bleibt unverändert: die Schaffung einer einheitlichen, nachvollziehbaren und rechtssicheren tariflichen Grundlage für alle Beschäftigten. Die hierfür erforderlichen Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren werden weiterhin konstruktiv und unter Beachtung aller gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben fortgeführt.

Die Krebsregister Sachsen gGmbH wird die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen auch künftig regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens informieren.

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