- ADT/GEKID Basisdatensatz - Veröffentlichung im Bundesanzeiger (*.pdf, 1.41 MB)
- zur Online-Version des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes 2021
Die klinischen Krebsregister erfassen Krebserkrankungen bundesweit einheitlich auf der Grundlage des ADT/GEKID Basisdatensatzes und seiner organspezifischen Module. Er bildet die Grundlage dafür, dass die Daten zu Diagnose, Therapie und Verlauf in allen Bundesländern vergleichbar erfasst und ausgewertet werden können.
Überblick zu den wichtigsten Neuerungen
Der Basisdatensatz wurde um einige Inhalte erweitert. Dazu zählen zum Beispiel:
- Erfassung von Zertifizierungsfällen
- Dokumentation von genetischen Varianten
- Dokumentation der Therapieempfehlung aus Tumorkonferenzen (auch Therapieabweichungen)
- erweiterte bzw. präzisierte Dokumentation der Strahlentherapie (u. a. Applikations- und Strahlenart, Boost, Zielgebietsschlüssel)
- Erweiterung von Merkmalausprägungen bei systemischer Therapie
Um die Änderungen des Basisdatensatzes für die elektronische Meldung technisch umzusetzen, wurde ein aktualisiertes ADT/GEKID-XML-Schema (Version 3.0.0) erarbeitet. Das Schema wird durch einen Umsetzungsleitfaden ergänzt, der durch Softwarehersteller zur Übertragung der Änderungen aus dem Basisdatensatz in die ADT/GEKID-Schnittstelle genutzt wird.
Öffentliches Kommentierungsverfahren zum ADT/GEKID-XML-Schema Version 3.0.0
Es besteht die Möglichkeit, das Schema und den Leitfaden im Rahmen eines öffentlichen Kommentierungsverfahrens ab September 2021 zu kommentieren und mitzugestalten.
Weitere Informationen zur "neuen" ADT/GEKID Schnittstelle und dem öffentlichen Kommentierungsverfahren finden Sie hier:
Information für Melder
Ziel ist es, das finale XML-Schema gemeinsam mit dem neuen Umsetzungsleitfaden am 15.01.2022 zu veröffentlichen. Voraussichtlich werden entsprechende Meldungen ab Mitte des Jahres 2022 über die aktualisierte Schnittstelle angenommen.
Derzeit nehmen die klinischen Krebsregister in Sachsen Meldungen über die Versionen 2.2.1 und 2.1.3 des ADT/GEKID-XML-Schemas entgegen. Ab dem 30.11.2021 wird grundsätzlich seitens der Krebsregister die Version 2.2.1 gefordert.
Aktuelle Informationen zur elektronischen Meldung finden Sie hier:
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