Die Plattform § 65c ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Experten aller klinischen Krebsregister gemäß § 65c SGB V. Das Gremium stimmt fachliche Fragestellungen und Verfahrensabläufe zwischen den klinischen Krebsregistern in den einzelnen Bundesländern ab und erarbeitet einheitliche Empfehlungen.
Plattform § 65c präsentiert sich mit eigener Website
Ab sofort informiert die Plattform auf einer eigenen Website über ihre Aufgaben:
Plattform § 65c
Der Name „Plattform § 65c“ leitet sich aus dem entsprechenden Paragrafen des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) des SGB V ab, das 2013 in Kraft trat. Das KFRG verpflichtet die Länder, flächendeckend klinische Krebsregister nach den Vorgaben des § 65c SGB V zu errichten. Um mit Absprachen und Festlegungen den Ausbauprozess voranzutreiben und damit der Vorgabe einer bundeseinheitlichen Dokumentation von Krebserkrankungen nachzukommen, gründete sich die Plattform § 65c.
Ziel der Plattform § 65c ist es, unter Beachtung der Bundes- und Landesregelungen, möglichst einheitliche Verfahren für die flächendeckende klinische Krebsregistrierung festzulegen.